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Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen Sie als gesetzlichen Betreuer wünschen oder wen Sie ggf. ablehnen. Diese Wünsche sind für das Gericht grundsätzlich verbindlich.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, die Sie hier herunterladen können.

Auch wir informieren Sie hierzu gerne. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefon-Nr. 09431-5600097.