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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche ärztliche Behandlungen Sie wollen bzw. ablehnen. Diese Patientenverfügung wird auch nur in dem Fall nötig, wenn Sie ihren Willen nicht mehr mitteilen können, oder Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

So können Sie auf ärztliche Maßnahmen Einfluss nehmen und Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahren.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, die Sie hier herunterladen können.

Oder in der Broschüre „Patientenverfügung“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die Sie hier herunterladen können.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Hausarzt zu beraten.

Ferner erhalten Sie Auskünfte und Beratung bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz.