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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Vorfeld schon regeln, wer Sie in rechtlichen Belangen vertritt, wenn Sie auf Grund von Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass Sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln können.

Entgegen der allgemeinen Meinung ist es den Angehörigen nicht möglich, Sie bei rechtsverbindlichen Erklärungen oder Entscheidungen zu vertreten, ohne dass dies vorher schriftlich niedergelegt wurde.

Um diese Vollmacht rechtsgültig zu verfassen, müssen Sie einiges beachten. Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung", die SIe hier herunterladen können.

Auch wir informieren Sie hierzu gerne. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefon-Nr. 09431-5600097.